
In einer modernen, säkularisierten Gesellschaft, ist die Trennung von Staat und Kirche ein demokratisches Grundprinzip. Dieser Artikel nimmt die ökonomische und territoriale Macht der christlichen Amtskirchen in den Fokus der Kritik.
Video: Kirche enteignen für mehr Wohnraum – Fair oder unfair?
Der Widerspruch zwischen sozialem Anspruch und kapitalistischer Realität
Während die Kirchen in ihren öffentlichen Diskursen oft als moralische Instanzen für soziale Gerechtigkeit, Nächstenliebe und neuerdings auch für die „Bewahrung der Schöpfung“ auftreten, offenbart ein Blick auf ihre wirtschaftliche Praxis tiefe Widersprüche.
Die Kirchen in Deutschland gehören zu den größten institutionellen Akteuren auf dem Immobilien- und Agrarmarkt.
In Zeiten einer drastischen, sich stetig verschärfenden Wohnungskrise und explodierender Bodenpreise agieren kircheneigene Immobilienunternehmen und Verwaltungsgremien oftmals nach branchenüblicher Profitlogik.
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Gleichzeitig profitiert die Kirche von massiven, historisch überholten staatlichen Subventionen, die weit über Steuerbefreiungen hinausgehen.
Angesichts schrumpfender Mitgliederzahlen, in denen erstmals mehr Konfessionsfreie als Kirchenmitglieder in Deutschland leben, fordern Experten, Mieterverbände und politische Initiativen eine radikale Neuausrichtung:
Die massiven kirchlichen Flächen und Immobilien müssen dringend überarbeitet, gemeinwohlorientiert gebunden und teilweise neu verteilt werden, um dem dramatischen Wohnraummangel mit effektiven Maßnahmen zu begegnen.
Dimensionen eines unermesslichen Reichtums: Der kirchliche Grund- und Immobilienbesitz
Das genaue Ausmaß des kirchlichen Reichtums ist oft schwer zu fassen, da die Kirchen nicht dazu verpflichtet sind, ihr gesamtes Vermögen zentral und transparent offenzulegen. Dennoch zeichnen Schätzungen und wissenschaftliche Analysen das Bild eines beispiellosen Immobilienimperiums.
Den christlichen Kirchen in Deutschland gehören bundesweit schätzungsweise 100.000 Wohngebäude. Hinzu kommt eine enorme Infrastruktur an Sakralbauten, Pfarrhäusern und Gemeindezentren. Allein die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) verfügt über rund 20.361 Kirchen und 3.143 Gemeindezentren. Der Politikwissenschaftler und Kirchenkritiker Carsten Frerk beziffert den Wert der kirchlichen Gebäude, Pfarrhäuser und weiterer Immobilien auf dreistellige Milliardenbeträge.
Noch gewaltiger ist der Landbesitz der Amtskirchen. Laut Analysen des Thünen-Instituts zählen die Kirchen zu den größten Eigentümern von Ackerland in Deutschland: Sie verfügen über rund 381.455 Hektar, was etwa 2,3 Prozent bis 4 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der Bundesrepublik entspricht. Die evangelischen Kirchengemeinden allein besitzen rund 325.000 Hektar Land und Wald. Zum Vergleich: Der Bund hält lediglich 0,6 Prozent der Flächen, die Bundesländer 2,9 Prozent. Dieses Land wird in der Regel meistbietend verpachtet. Insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen sorgt der aktive und kapitalstarke Zukauf von Ackerland durch kirchliche Landwirtschaftsfonds regelmäßig für Unmut unter lokalen Landwirten, die bei der Preisentwicklung nicht mehr mithalten können.
Profitdenken in der Wohnungskrise: Die Entfremdung vom Gemeinwohl
Deutschland leidet unter einer akuten Wohnungskrise. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schätzte den Wohnungsbedarf im Zeitraum 2021 bis 2025 auf jährlich 372.000 neu benötigte Wohnungen. Gleichzeitig implodiert die Zahl der Sozialwohnungen, während die Mieten und Bodenpreise in Ballungszentren astronomische Höhen erreichen.
Obwohl die Kirchen sich als Anwälte der sozial Benachteiligten inszenieren, entziehen sie sich nicht der Logik des Marktes. Nur ein kleiner Teil der kirchlichen Wohngebäude wird von Stiftungen direkt verwaltet; der Großteil gehört kircheneigenen Immobilienunternehmen, die oft derselben kapitalistischen Logik folgen wie private Investoren. Recherchen decken immer wieder „unchristliche Deals“ auf, bei denen kirchliche Grundstücke zu Höchstpreisen an private Investoren verkauft oder historische Gebäude – wie die Kirche Sankt Johannes Capistran in Berlin – abgerissen werden, um lukrative Neubauten zu errichten. Diese Praxis entzieht dem Markt dringend benötigten günstigen Bauland- und Wohnraum. Wohnungen werden in Luxusunterkünfte umgewandelt, anstatt bezahlbaren Lebensraum für die lokale Bevölkerung zu schaffen.
Auch das Instrument des Erbbaurechts, bei dem Grundstücke nicht verkauft, sondern auf Zeit verpachtet werden, gerät zunehmend in die Kritik. So sehen sich in einigen Regionen Erbbaunehmer der Kirchen plötzlich mit Erbbauzins-Erhöhungen konfrontiert, die durch die Koppelung an die stark gestiegenen Bodenrichtwerte geradezu explodieren. Teilweise drohen Zinssteigerungen von mehreren tausend Prozent, die mancherorts die Renten der Hausbewohner übersteigen und sie an den Rand des Ruins treiben. Initiativen fordern hier längst einen Preisdeckel und werfen den kirchlichen Verwaltungen vor, rein marktorientiert und ohne soziale Rücksichtnahme zu agieren.
Unverhältnismäßige staatliche Förderung: Das Paradoxon der Staatsleistungen
Die unnachgiebige Verwertung des eigenen Immobilienbestands wird umso kritischer gesehen, als die Kirchen in Deutschland massiv staatlich alimentiert werden. Neben der Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat (die 2022 bei der katholischen Kirche 6,8 Milliarden Euro und bei der evangelischen 6,1 Milliarden Euro einbrachte) erhalten die Amtskirchen die sogenannten historischen „Staatsleistungen“.
Diese Zahlungen gehen auf Enteignungen von Kirchengütern im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 zurück. Obwohl die Verfassung der Weimarer Republik bereits 1919 (und später das Grundgesetz in Artikel 140) den unmissverständlichen Auftrag erteilte, diese Staatsleistungen endlich abzulösen, ist dies in über 100 Jahren nicht geschehen. Im Gegenteil: Die Summen steigen kontinuierlich. Für das Jahr 2026 belaufen sich die veranschlagten Staatsleistungen auf den neuen Rekordwert von über 666 Millionen Euro, die direkt aus allgemeinen Steuermitteln der Länder – also auch von konfessionslosen Bürgern – finanziert werden.
In Anbetracht angespannter Kommunalhaushalte und drastischer Kürzungen im sozialen Wohnungsbau ist diese steuerliche Alimentierung von Institutionen mit enormen eigenen Vermögensbeständen ein demokratischer Anachronismus. Bürgerrechtsorganisationen wie die Humanistische Union betonen, dass diese Subventionen in eklatantem Widerspruch zum Verfassungsauftrag und zur Neutralitätspflicht des Staates stehen.
Notwendige Maßnahmen: Sozialpflichtigkeit, Umverteilung und Vergesellschaftung
Angesichts der dramatischen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt und des überproportionalen Reichtums der Kirchen werden zunehmend weitreichende Reformen und politische Eingriffe in den kirchlichen Grundbesitz gefordert.
1. Die konsequente Anwendung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 GG)
Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes statuiert eindeutig: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“. Politiker, Juristen und Sozialverbände fordern, dass dieser Grundsatz auf den kirchlichen Grundbesitz zwingend angewendet werden muss. Wenn die Kirchen prognostizieren, aufgrund sinkender Mitgliederzahlen bis zum Jahr 2060 fast ein Drittel ihrer Immobilien (ca. 40.000 Gebäude) auf- oder abgeben zu müssen, darf dieser durch staatliche Subventionen historisch mitfinanzierte Substanzwert nicht unreguliert in private Investorenhände fallen. Kommunen müssen Vorkaufsrechte erhalten, um aus diesen Flächen bezahlbaren Wohnraum oder soziale Begegnungsstätten zu entwickeln.
2. Prüfung der Vergesellschaftung (Art. 15 GG)
Eine weitere, stark diskutierte rechtliche Option ist die Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser erlaubt es, Grund und Boden zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum zu überführen. Im Kontext von Initiativen wie „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ wird zunehmend argumentiert, dass die Instrumente des Grundgesetzes genutzt werden müssen, um Bodenspekulationen zu beenden und den Immobilienmarkt zu demokratisieren. Parteien wie Die Linke fordern bereits offen eine „echte Kampfansage an die Mieten-Mafia“, einen bundesweiten Mietendeckel und die Rückführung von Böden in öffentliche, gemeinnützige Hand. Ein auf reinen Profit ausgerichteter kirchlicher Immobilienverkauf bietet die ideale Angriffsfläche, um Grund und Boden zur Linderung der Wohnungsnot dem rein marktwirtschaftlichen Kreislauf zu entziehen.
3. Ablösung der Staatsleistungen und Stopp von Privilegierungen
Die Subventionierung der Kirchen durch allgemeine Steuermittel muss, wie vom Grundgesetz gefordert, unverzüglich abgelöst und beendet werden. Modelle aus anderen europäischen Staaten (wie beispielsweise den Niederlanden im Jahr 1983) zeigen, dass eine endgültige, rechtsstaatliche Ablösung finanzierbar und machbar ist, um die öffentlichen Haushalte langfristig zu entlasten. Zudem müssen steuerliche Privilegierungen von kirchlichen Wohnungsbaugesellschaften strenger an echte soziale Kriterien und gedeckelte Mieten geknüpft werden.
Fazit: Die Rückführung von Privilegien in den Dienst der Gesellschaft
Ein Staat, der Religionsfreiheit gewährt, darf nicht blind gegenüber der wirtschaftlichen Marktmacht einzelner Religionsgemeinschaften agieren, wenn essenzielle Grundbedürfnisse seiner Bürger gefährdet sind. Der gewaltige Immobilien- und Grundbesitz der christlichen Kirchen in Deutschland ist das Resultat historischer Privilegien, die in einer säkularen, von drastischer Wohnungsnot geprägten Gesellschaft keine Legitimation mehr besitzen.
Anstatt als Spekulationsmasse oder zur reinen Bestandssicherung einer schrumpfenden Institution zu dienen, müssen die überschüssigen kirchlichen Immobilien und Ländereien umverteilt und dem Allgemeinwohl zugeführt werden. Nur durch strukturelle Reformen, die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte, die konsequente Beendigung der Staatsleistungen und die mutige Anwendung verfassungsrechtlicher Instrumente wie der Sozialpflichtigkeit (Art. 14 GG) oder gar der Vergesellschaftung (Art. 15 GG) kann der überhöhten Bodenpreisspirale entgegengewirkt werden. Eine gerechtere Verteilung dieses Bodens ist kein Angriff auf die Religion, sondern ein längst überfälliger Akt demokratischer und sozialer Gerechtigkeit.

Autor von Smarten.de und Fan von smarter Technik für eine bessere Zukunft.










